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vorsorgevollmacht

Biggis persönlicher Senf zu patientenverfügung, Ärzte und betreuungsverfügung

last modified: 21.11.2008
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vorsorgevollmacht

Verfasst: 2007-06-19 17:59:51 Uhr - von Brigitte Born
Tags: patientenverfügung, Ärzte, betreuungsverfügung

Eine vorsorgevollmacht wird erteilt, damit der Bevollmächtigte für den Vollmachtgeber entscheiden und handeln kann, falls dieser nicht mehr dazu in der Lage sein sollte.

Eine vorsorgevollmacht sollte notariell beglaubigt sein und muss selbstverständlich erteilt werden, in Zeiten wo der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist.

Es scheint eine Selbstverständlichkeit zu sein, dass eine vorsorgevollmacht nur an Personen erteilt wird, zu denen man vollstes Vertrauen haben kann.

Nicht verwechseln darf man auch die vorsorgevollmacht mit der Patientenverfügung.

Zu beiden Themen kann man im Internet sehr viele Informationen finden.


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